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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für die Vermietung von Streichinstrumenten

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge über Streichinstrumente (Violinen, Violen), die Sie über den Geigenverleih Berlin abschließen.

(2) Abweichende Bedingungen des Mieters werden nur anerkannt, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen.

(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB sind jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Instrumente auf unserer Website stellt kein bindendes Angebot dar. Sie dienen der Information und Einladung zur Anfrage.

(2) Ein Mietvertrag kommt durch unsere schriftliche oder elektronische Bestätigung nach Ihrer Anfrage zustande. Wir behalten uns das Recht vor, eine Anfrage ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(3) Vor Abschluss des Mietvertrags besteht die Möglichkeit, das Instrument in unserem Laden Probe zu spielen.

§ 3 Mietgegenstand und Zustand

(1) Der Mietgegenstand wird dem Mieter in einwandfreiem, spielbereitem Zustand überlassen. Sämtliche Angaben zu Instrumenten (z. B. Herkunft, Alter) erfolgen nach bestem Wissen, ohne Gewähr.

(2) Der Mietgegenstand umfasst das Instrument, einen passenden Bogen sowie eine Hülle, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Etwaige Mängel sind bei Übernahme unverzüglich anzuzeigen. Nicht angezeigte Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung erkennbar waren, gelten als genehmigt.

§ 4 Mietpreis und Zahlung

(1) Der Mietpreis ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Die Miete ist monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag des jeweiligen Monats fällig und per Überweisung oder SEPA-Lastschrift zu leisten.

(3) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. zu berechnen.

(4) Die Kaution wird bei Vertragsbeginn fällig und bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietgegenstands zurückgezahlt, abzüglich etwaiger Schadensersatzansprüche.

§ 5 Mietdauer und Kündigung

(1) Die Mindestmietzeit beträgt 3 Monate. Innerhalb dieser Zeit ist eine Kündigung seitens des Mieters ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor.

(2) Nach Ablauf der Mindestmietzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich oder per E-Mail gekündigt wird.

(3) Wir sind berechtigt, den Mietvertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (z. B. Nichtzahlung, erhebliche Pflegevernachlässigung).

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 6 Pflichten des Mieters

(1) Der Mieter verpflichtet sich, das Mietinstrument sorgfältig zu behandeln und vor schädlichen Einflüssen (Feuchtigkeit, extreme Temperaturen, Stöße) zu schützen.

(2) Der Mieter darf das Instrument nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weitervermieten, verleihen oder verpfänden.

(3) Änderungen und Reparaturen am Instrument dürfen nur durch uns oder von uns beauftragte Geigenbauer durchgeführt werden.

(4) Der Mieter ist verpflichtet, uns unverzüglich über Schäden oder Funktionsstörungen zu informieren.

§ 7 Pflege, Wartung und Service

(1) Während der Mietzeit führen wir routinemäßige Wartungsarbeiten (Saitenwechsel, Stimmstock- und Steganpassung, Grimmenerneuerung) kostenlos durch.

(2) Die Kosten für den normalen Saitenverschleiß werden von uns getragen. Außergewöhnlicher Verschleiß (z. B. durch unsachgemäße Behandlung) geht zu Lasten des Mieters.

(3) Wartungsarbeiten sind in unserem Laden während der Öffnungszeiten durchzuführen. Der Mieter hat das Instrument rechtzeitig hierfür bereitzustellen.

§ 8 Anrechnung der Miete beim Kauf

(1) Mietet der Mieter ein Instrument und entscheidet sich später zum Kauf desselben Instruments, werden bis zu 12 Monatsmieten auf den Kaufpreis angerechnet.

(2) Der Kaufpreis wird zum Zeitpunkt des Kaufabschlusses vereinbart und orientiert sich am angemessenen Marktwert des Instruments.

(3) Die Anrechnung erfolgt nur, wenn das Mietverhältnis bis zum Kauf ununterbrochen bestand und das Instrument in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben bzw. übernommen wird.

(4) Ein Rechtsanspruch auf den Kauf des gemieteten Instruments besteht nicht.

§ 9 Haftung und Versicherung

(1) Der Mieter haftet für Schäden am Mietgegenstand, die während der Mietzeit entstehen, es sei denn, er weist nach, dass er den Schaden nicht zu vertreten hat.

(2) Wir empfehlen dem Mieter dringend den Abschluss einer Instrumentenversicherung auf eigene Kosten. Wir können auf Wunsch Kontaktdaten von Versicherungspartnern zur Verfügung stellen.

(3) Bei Diebstahl ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und uns eine Kopie der Anzeige zu überlassen.

(4) Unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, für die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 10 Rückgabe

(1) Bei Beendigung des Mietvertrags ist das Mietgegenstand in unserem Laden während der Öffnungszeiten persönlich zurückzugeben, einschließlich Bogen und Hülle.

(2) Ein Versand des Instruments ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig. Das Versandrisiko trägt bis zur Ankunft in unserem Laden der Mieter.

(3) Bei Rückgabe wird das Instrument auf seinen Zustand geprüft. Bei übermäßiger Abnutzung oder Schäden, die nicht auf normalen Gebrauch zurückzuführen sind, werden die Reparaturkosten oder ein angemessener Wertersatz in Rechnung gestellt.

§ 11 Sachmängelgewährleistung

(1) Ansprüche des Mieters wegen Sachmängeln bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Bei gebrauchten Instrumenten wird die Haftung für Sachmängel ausgeschlossen, es sei denn, die Mängel wurden arglistig verschwiegen.

(3) Ein Sachmangel liegt nicht vor, wenn sich der Klang des Instruments im Laufe der Zeit durch natürliche Alterung des Holzes verändert.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als sie den Bestimmungen zwingender Rechtsvorschriften des Staates nicht widerspricht, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin, sofern der Mieter kein Verbraucher ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Stand: Dezember 2015

Geigenverleih Timmendorfer Strand · Inhaber: Elvira Cárdenas